LUGAMA AKTUELL

MESSEN 2012

Mehr dazu hier ...


AKTION FLIEGENFREI

 

 

LÄSTIGE 
FLIEGEN?

 

 

 


SCHLUSS DURCH AIRCONTROL


Mehr dazu hier ...

VERBOT VON KÄLTEMITTEL R-22

Nach dem Verbot der FCKWs wurde zu Beginn vermehrt auf das teilhalogenierte HFCKW-Kältemittel R22 ausgewichen und somit viele Anlagen mit R22 errichtet.

Wichtig für Anlagenbetreiber: im Jahr 2010 wurde die Produktion von R22 eingestellt und bis 2015 darf für Servicezwecke nur noch recyceltes R22 verwendet werden. Ob es davon genug geben wird ist aus heutiger Sicht nicht absehbar bzw. zu bezweifeln.

Wir beraten Sie gerne!


REINIGUNGSMITTELPREISLISTE

HYGIENE
MUSS GROSS GESCHRIEBEN WERDEN, 
DENN IHRE KUNDEN VERTRAUEN AUF 
SIE UND IHRE HYGIENISCH 
EINWANDFREIE ARBEITSWEISE!


 








Mehr dazu hier ...


KÄLTEANLAGEN-ÜBERPRÜFUNG

Wir überprüfen für Sie Ihre Kälteanlagen, gemäß §22 Kälteanlagenverordnung.

Gemäß §22 Kälteanlagenverordnung müssen nach längeren Betriebsstörungen, größeren Instandsetzungen, sowie wesentlichen Änderungen der Anlage, jedenfalls aber von höchstens 1 Jahr, die Kälteanlagen einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit unterzogen werden.

Gemäß §23 Kälteanlagenverordnung ist für jede Kälteanlage ein Prüfbuch zu führen, in dem der Zeitpunkt jeder Überprüfung und die dabei festgestellten Mängel eingetragen sein müssen.
Das Prüfbuch ist im Betrieb so zu verwahren, dass es den behördlichen Organen jederzeit zur Einsicht vorgewiesen werden kann. Es muss solange aufbewahrt werden, als die Anlage im Betrieb aufgestellt ist.

Diese Bestimmungen gelten für Betriebe, in denen Kälteanlagen mit einem Füllgewicht des Kältemittels von mehr als 1,5 kg verwendet werden, sofern diese Betriebe gemäß den Bestimmungen des Arbeitsinspektionsgesetzes 1956, BGBL. Nr. 147, der Aufsicht der Arbeitsinspektion unterliegen und bei den Kälteanlagen andere Kältemittel als Luft oder Wasser verwendet werden.

Bitte kontrollieren Sie, ob bei Ihrer Anlage eine Überprüfung fällig ist.