LUGAMA AKTUELL
| MESSEN 2012 |
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| AKTION FLIEGENFREI |
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| VERBOT
VON KÄLTEMITTEL R-22
Nach dem Verbot der
FCKWs wurde zu Beginn vermehrt auf das teilhalogenierte
HFCKW-Kältemittel R22 ausgewichen und somit viele Anlagen
mit R22 errichtet. |
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| REINIGUNGSMITTELPREISLISTE |
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| HYGIENE MUSS GROSS GESCHRIEBEN WERDEN, DENN IHRE KUNDEN VERTRAUEN AUF SIE UND IHRE HYGIENISCH EINWANDFREIE ARBEITSWEISE! |
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| KÄLTEANLAGEN-ÜBERPRÜFUNG
Wir überprüfen für Sie Ihre
Kälteanlagen, gemäß §22 Kälteanlagenverordnung. Gemäß §23 Kälteanlagenverordnung ist
für jede Kälteanlage ein Prüfbuch zu führen, in dem
der Zeitpunkt jeder Überprüfung und die dabei
festgestellten Mängel eingetragen sein müssen. Diese Bestimmungen gelten für Betriebe, in denen Kälteanlagen mit einem Füllgewicht des Kältemittels von mehr als 1,5 kg verwendet werden, sofern diese Betriebe gemäß den Bestimmungen des Arbeitsinspektionsgesetzes 1956, BGBL. Nr. 147, der Aufsicht der Arbeitsinspektion unterliegen und bei den Kälteanlagen andere Kältemittel als Luft oder Wasser verwendet werden. Bitte kontrollieren Sie, ob bei Ihrer Anlage eine Überprüfung fällig ist. |

